RATGEBER · STAND 16.10.2026
Wallbox und Balkonkraftwerk anmelden (2026)
Eine Wallbox und ein Balkonkraftwerk meldest du an verschiedenen Stellen an. Die Wallbox teilst du dem Netzbetreiber mit. Das Balkonkraftwerk trägst du im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Diese Seite sagt, was jeweils gilt, was ein Fachbetrieb übernehmen kann und was Mieter beachten.
Wallbox: Mitteilung und Genehmigung
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen. Das verlangt § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung. Seit dem 1. Januar 2024 muss der Netzbetreiber diese Mitteilung auch über seine Internetseite ermöglichen.
Die Installation selbst führt ein Installationsunternehmen aus, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Einige Elektrofachbetriebe oder Autohersteller bieten an, auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber zu übernehmen. Frag deshalb schon beim Angebot, wer die Mitteilung schickt.
Überschreitet die Leistung 12 kVA, brauchst du eine Genehmigung des Netzbetreibers. 12 kVA entsprechen ungefähr einer Wirkleistung von 11 kW. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten nach deiner Mitteilung äußern.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesnetzagentur
Wallbox und § 14a EnWG
Zusätzlich kann das Regelwerk zu § 14a EnWG gelten. Hat die Wallbox mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung und ging sie in der Niederspannung nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb, besteht nach der Bundesnetzagentur eine Teilnahmeverpflichtung. Das bedeutet unter anderem, dass du die Wallbox beim Netzbetreiber meldest und mit ihm eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung abschließt. Was das für deine Wallbox bedeutet, klärst du mit dem Netzbetreiber.
Quellen: Bundesnetzagentur
Balkonkraftwerk: Register statt Netzbetreiber
Balkonkraftwerke heißen im Gesetz Steckersolargeräte. Für sie gilt eine Sonderregel. Sie greift, wenn die Geräte zusammen höchstens 2 Kilowatt installierte Leistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung haben, hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers laufen und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet sind. Dann können zusätzliche Meldungen an den Netzbetreiber nicht verlangt werden. Die Grenzen gelten insgesamt: Mehrere Geräte hinter derselben Entnahmestelle zählen zusammen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Nach der Bundesnetzagentur muss jede EE-Anlage innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme registriert werden. Die Befreiung von der Meldung beim Netzbetreiber gilt für Steckersolargeräte seit Inkrafttreten der EEG-Änderungen des Solarpakets am 16. Mai 2024.
Liegt dein Gerät über diesen Grenzen, gilt die Sonderregel nicht. Kläre die Anmeldung dann mit dem Netzbetreiber. Ob dein Zähler geeignet ist und was beim Anschluss technisch gilt, erfährst du ebenfalls von ihm oder von einem Fachbetrieb.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesnetzagentur, Bundesnetzagentur
Mieter: Erlaubnis einholen
Als Mieter kannst du verlangen, dass dir der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen (§ 554 BGB). Du hast damit einen Anspruch auf Erlaubnis, aber kein Recht zum Alleingang. Ob er im Einzelfall besteht, hängt von den Umständen ab. Hol die Erlaubnis deshalb vor dem Auftrag an den Elektriker ein, am besten schriftlich, und bewahre die Antwort des Vermieters auf.
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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